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Wirtschaft, Adel, Recht und Reich. Die wirtschaftlichen Bestimmungen der Familienverträge der deutschen Reichsstände
Abstract Gegenstand dieses Beitrags sind die wirtschaftlichen Bestimmungen der Familienverträge der deutschen Reichsstände. Er gliedert sich in drei Teile, erstens Forschungsstand, Fragestellung und Begriffsklärung, zweitens Klärung der empirischen Grundlage und Vorstellung ausgewählter Fallbeispiele, drittens die Frage nach der Bedeutung der wirtschaftlichen Bestimmungen der Familienverträge für Wirtschafts-, Adels-, Rechts- und Reichsgeschichte. Für die Wirtschaftsgeschichte bestätigt der Beitrag vor allem die bis zum Ende der Frühen Neuzeit andauernde Bindung von Besitz und Wirtschaft an die Grundherrschaft und einen nur zögerlichen Aufbruch in die Geldwirtschaft. Für die Adelsgeschichte unterstreicht der Beitrag die zentrale Bedeutung von Land und Leuten und den daraus erzielten Einkünften für Selbstverständnis und Ökonomie des Adels. Für die Rechts- und Reichsgeschichte arbeitet der Beitrag erstens die Rolle der Familienverträge als Steuerungsinstrument für weit über inner- oder zwischendynastische Angelegenheiten hinausgehende Materien heraus, zweitens die besondere Bedeutung dieses Genres von Verträgen im Heiligen Römischen Reich, dessen Adel in besonderem Maß Herrschaftsrechte ausübte, und drittens die Kategorisierung der Familienverträge der deutschen Reichstände als Teil des Völkerrechts.
Keywords Adel, Autonomie, Dynastie, Familienvertrag, Gleichheit, Grundherrschaft, Heiliges Römisches Reich, Land und Leute, Landesteilung, Reichsstand, Völkerrecht, Wirtschaft