VG Wort

Voraussetzung für eine Auszahlung von Tantiemen durch die VG Wort ist die Unterzeichnung eines sog. Wahrnehmungsvertrags. Dazu melden Sie sich im Registrierungsportal TOM auf der Website der VG Wort an, dort finden Sie auch den Wahrnehmungsvertrag zum Download. Sobald Sie bei der VG Wort registriert wurden, erhalten Sie eine Karteinummer. Diese benötigen Sie, um Ihre Publikationen dort zu melden; bitte geben Sie Ihre Karteikartennummer auch an uns weiter.

Tantiemen für die Druckausgabe Ihres Buches erhalten Sie, indem Sie im VG Wort-Portal das „Meldeformular Wissenschaft“ herunterladen, ausfüllen und an die Verwertungsgesellschaft schicken. Eine Anleitung zum Ausfüllen des Formulars, Fristen und weitere Informationen erhalten Sie ebenfalls auf dieser Seite.

Um bei der Ausschüttung für Online-Publikationen durch die VG Wort berücksichtigt zu werden, müssen Sie zunächst nichts unternehmen. Wir bauen auf „Ihrer“ Buchseite Zählmarken der VG Wort ein. Ist die nötige Anzahl an Mindestzugriffen erreicht (innerhalb eines Kalenderjahres 1500 Zugriffe aus der Bundesrepublik Deutschland, bei Beiträgen von mehr als 10.000 Zeichen mindestens 750 Zugriffe), erhalten wir eine Nachricht von der VG Wort. Wir teilen der VG Wort dann Ihre Karteinummer mit und Sie erhalten Ihre Tantiemen direkt von dort.