Guidelines
Das Team des Handbuchs Europäische Sprachkritik Online (HESO) versteht das Peer-Review-Verfahren als integralen Prozess wissenschaftlicher Forschung. In diesem Sinne werden der Grundlagenartikel, die einzelsprachlichen Artikel und der Vergleichsartikel zunächst von der Redaktion und den Herausgeber:innen geprüft und anschließend vor der Veröffentlichung durch ein Double-Blind-Peer-Review-Verfahren begutachtet. Darüber hinaus können auch Einleitungen und Übersetzungen begutachtet werden, wenn erforderlich.
Ein Redaktion-Herausgeber:innen-Team, bestehend aus jeweils zwei Herausgeber:innen (rotierend) und der Redaktion, anonymisiert die zu begutachtenden Beiträge und wählt die Gutachter:innen aus.[1] Mitglieder des Redaktion-Herausgeber:innen-Teams, bei denen potenzielle Interessenkonflikte bestehen, sind davon ausgeschlossen.
Ein solcher Interessenkonflikt besteht beispielsweise dann, wenn ein Mitglied des Redaktion-Herausgeber:innen-Teams Autor:in eines zu begutachtenden Artikels ist, an einem Forschungsprojekt, welches Gegenstand des Artikels ist, direkt beteiligt ist oder dazu in Konkurrenz steht. In einem solchen Fall werden die Anonymisierung der Beiträge und die Auswahl der Gutachter:innen anderen Mitgliedern des Redaktion-Herausgeber:innen-Teams übertragen.
Band eins bis vier des Handbuchs Europäische Sprachkritik Online wurden durch ein Double-Blind-Peer-Review-Verfahren begutachtet, bei dem sowohl Autor:innen als auch Gutachter:innen anonymisiert wurden. Ab dem fünften Band werden die Gutachter:innen des Double-Blind-Peer-Review-Verfahrens vom Redaktion-Herausgeber:innen-Team aus einem öffentlich einsehbaren Begutachtungspool, dem Advisory Board, ausgewählt. Die Autor:innen bleiben dabei anonym und werden umgekehrt nicht darüber informiert, welche Mitglieder des Advisory Boards an der Begutachtung beteiligt waren.
Durch dieses neue Verfahren soll eine höhere Transparenz des Begutachtungsprozesses gewährleistet werden, deren Mangel häufig Gegenstand von Kritik an Peer-Review-Verfahren ist. Darüber hinaus möchten wir die besondere Leistung der Gutachter:innen würdigen, die in wesentlichem Maße zur Qualitätssicherung wissenschaftlicher Forschung beitragen.
Wir behalten uns jedoch vor, auch Gutachter:innen außerhalb des Advisory Boards mit einer Begutachtung zu betrauen, beispielsweise wenn die thematische Ausrichtung eines Artikels dies nahelegt, und das Advisory Board sukzessive zu evaluieren und zu erweitern. Darüber hinaus können für die Begutachtung im Einzelfall weitere Expert:innen hinzugezogen werden, sofern dies notwendig erscheint.
Der gesamte Begutachtungsprozess wird durch rotierende Redaktion-Herausgeber:innen-Teams moderiert. Bei Rückfragen und Problemen fungiert das Team als Ansprechperson. Sollte es nicht möglich sein, Fragen oder Konflikte auf dieser Ebene zu lösen, können in einem nächsten Schritt weitere Herausgeber:innen, die anfänglich nicht beteiligt waren, zur Klärung hinzugezogen werden. In letzter Instanz kann eine Person aus der Community, die weder Herausgeber:in, Teil der Redaktion oder Mitglied des Advisory Boards ist, als Mediator:in eingesetzt werden.
Wenn von Seiten der Gutachter:innen vor oder während der Begutachtung Bedenken bestehen hinsichtlich möglicher Interessenskonflikte, sie die Begutachtung voraussichtlich nicht im vorgegebenen zeitlichen Rahmen durchführen können oder anderweitige Gründe vorliegen, die gegen eine Begutachtung sprechen, sollten die Gutachter:innen das Redaktion-Herausgeber:innen-Team über diese Bedenken in Kenntnis setzen und im Zweifelsfall die Begutachtung ablehnen.
Das Redaktion-Herausgeber:innen-Team trägt umgekehrt dafür Sorge, dass Gutachter:innen nicht angefragt werden, wenn bekannt ist, dass solche Interessenskonflikte bestehen könnten; etwa weil Gutachter:in und Autor:in in einem Betreuungsverhältnis stehen, in den vorausgegangenen zwei Jahren gemeinsam publiziert haben oder in Forschung und Lehre eng zusammenarbeiten.
Die Gutachter:innen prüfen, ob ein Beitrag in der vorliegenden Form veröffentlicht werden kann und welche Punkte ggf. noch weiterer Ausführung und Überarbeitung bedürfen. Die Autor:innen haben anschließend die Möglichkeit, ihre Manuskripte zu überarbeiten. Die Begutachtung selbst wird nicht veröffentlicht und alle Dokumente und Inhalte des Begutachtungsprozesses werden von allen beteiligten Personen vertraulich behandelt.
Gerne verweisen wir Gutachter:innen an dieser Stelle auf die folgende Ressource, Ethical guidelines for peer reviewers, bereitgestellt durch das Committee on Publication Ethics (COPE), welche eine Orientierung für die Begutachtung liefert.
Gesetzt den Fall, dass Artikel im Peer-Review direkt zurückgewiesen werden, steht es den Autor:innen frei, das Manuskript (nach einer entsprechenden Überarbeitung) anderswo zu publizieren.
[1] Zu begutachtende Artikel werden vor dem Peer-Review-Prozess bereits projektintern evaluiert. Wir behalten uns vor, Artikel, die den projektinternen Anforderungen nicht entsprechen, bereits vor dem Peer-Review-Verfahren zurückzuweisen.