Menschenrechte strafrechtlich schützen - eine historische Genese des Konzepts von "Crimes against Humanity"
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Abstract
Die Debatte um Menschenrechte ist eng verwoben mit der Genese des sogenannten humanitären Kriegsvölkerrecht, also der Idee, dem Krieg Regeln aufzuzwingen. Das Konzept von "Crimes against Humanity", erstmals angewandt vom Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg 1945, spiegelt dies auf eindrucksvolle Weise wider. Weitgehend unbekannt ist, dass diese Konzepte 1945 nicht neu waren, sondern den Schlusspunkt von fast hundert Jahren Debatten darstellten. Die historische Vorgeschichte der juristischen "Erfolgsstory", insbesondere aber die Protagonisten und Vordenker, sollen in diesem Vortrag analysiert und gewürdigt werden. Vom Lieber Code des Amerikanischen Bürgerkriegs über die Haager Friedenskonferenzen, vom "Carnegie Endowment for Peace" 1910 bis zu den Juristen in Versailles und, während des Zweiten Weltkriegs, in der "United Nations War Crimes Commission" , reicht der Blick, der aus dem Blickwinkel der Historikerin der Frage nachgeht, unter welch schwierigen Vorzeichen der Durchbruch des humanitären Völkerrechts - und mit ihm der Menschenrechte - schließlich gelingen konnte.