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Das Recht auf Vergessen im Internet

  • Christian Heinze (Autor/in)

Abstract

Vor zehn Jahren entschied der Gerichtshof der Europäischen Union in einem wegweisenden Urteil, dass es zumindest innerhalb der EU ein „Recht auf Vergessenwerden“ im Internet gibt: Suchmaschinenbetreiber sind unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, von der Ergebnisliste einer Internetsuche diejenigen Links zu entfernen, die zu Seiten von Dritten führen, auf denen Informationen zu einer Person veröffentlicht sind. Das Recht auf Vergessenwerden ist ein Beispiel für die Herausforderung der Rechtsordnung durch die Digitalisierung, weil sich neue Fragen stellen und neue Akteure wie sogenannte Intermediäre auftreten, deren Rechte und Pflichten definiert werden müssen. Mit derartigen Herausforderungen der Digitalisierung beschäftigt sich auch die Forschung an der Heidelberger Juristischen Fakultät.

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Veröffentlicht
2024-07-26
Sprache
Deutsch