Recht, Gerechtigkeit und Moral. Die Debatte um Naturrecht und Rechtspositivismus
Identifier (Artikel)
Identifier (Dateien)
Abstract
Muss Recht notwendig gerecht sein? Der Umgang mit dieser Frage zeigt einen zentralen Unterschied zwischen Naturrecht und Rechtspositivismus auf: Während das Naturrecht von einem notwendigen Zusammenhang zwischen Recht und Moral ausgeht, existiert nach dem Rechtspositivismus keine solche Verbindung. Praktische Bedeutsamkeit erlangt diese Unterscheidung vor allem bei der Überwindung der Folgen von Unrechtssystemen. Hier hat der Heidelberger Rechtsphilosoph Gustav Radbruch mit seiner „Radbruchschen Formel“ Maßstäbe gesetzt, die auch beim Umgang mit der deutschen Vergangenheit im 20. Jahrhundert zum Tragen kamen.