Persönlichkeitsrechte in den Medien
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Die Brockhaus-Enzyklopädie aus dem Jahre 1971 versteht unter „Manipulation“ im publizistischen Sinne Techniken der Informati-onsgewährung, im Sinne von Entlarvung, oder der Informationsver-hinderung, also der Verschleierung.1 Erwähnenswert erscheint dabei, dass in dieser 17. Auflage der Text unter dem Begriff „Manipulation“ zwei Spalten umfasst, was ungefähr einer Seite entspricht. In der 19. Auflage von 1991 sind es dann schon vier Spalten, also zwei Seiten2, und in der 21. Auflage von 2006 erstreckt sich die Beschreibung auf sieben Spalten und nimmt damit ganze vier Seiten ein.3
Möge der Leser am Ende dieses Beitrages entscheiden, ob er durch Informationsgewährung oder durch Verschleierung entspre-chend manipuliert wurde.
Veröffentlicht in 2016 (2018): Manipulation, 67-102
Datum
2018-04-19
Lizenz
Copyright (c) 2018 Studium Generale

Dieses Werk steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 4.0 International.
Sprache:
de
Veröffentlicht in 2016 (2018): Manipulation, 67-102
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2018-04-19
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