Persönlichkeitsrechte in den Medien
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Abstract
Durch sein Ausmaß und seine Komplexität erscheint das Thema "Persönlichkeitsrechte in den Medien“ zunächst ohne Anfang und ein Ende nicht in Sicht. Der Anspruch auf vollständige Darstellung erübrigt sich. So werden im Folgenden einzelne, nach einer persönli-chen Auswahl gefundene Teilaspekte behandelt, es ließe sich jedoch weit mehr hierzu beitragen.Die Brockhaus-Enzyklopädie aus dem Jahre 1971 versteht unter „Manipulation“ im publizistischen Sinne Techniken der Informati-onsgewährung, im Sinne von Entlarvung, oder der Informationsver-hinderung, also der Verschleierung.1 Erwähnenswert erscheint dabei, dass in dieser 17. Auflage der Text unter dem Begriff „Manipulation“ zwei Spalten umfasst, was ungefähr einer Seite entspricht. In der 19. Auflage von 1991 sind es dann schon vier Spalten, also zwei Seiten2, und in der 21. Auflage von 2006 erstreckt sich die Beschreibung auf sieben Spalten und nimmt damit ganze vier Seiten ein.3
Möge der Leser am Ende dieses Beitrages entscheiden, ob er durch Informationsgewährung oder durch Verschleierung entspre-chend manipuliert wurde.
Statistiken
Veröffentlicht
2018-04-19
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de