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Die deutsche strafrechtliche Terminologie um 1500 unter dem Einfluss der Rezeption des römisch-kanonischen Rechts
Die Rezeption des römisch-kanonischen Rechts ab der Mitte des 15. Jahrhunderts führte zu einem Einschnitt in der Entwicklung der deutschen Rechtssprache. Sie war verbunden mit einem sprunghaften Anstieg der Verbreitung juristischer Literatur und dem Entstehen neuartiger Rechtsquellen wie reformierter Stadt- und Landrechte oder der sogenannten Praktikerliteratur. Vier Rechtsquellen dieser Zeit wurden mittels eines digitalen diachronen Textvergleichs linguistisch untersucht: zwei normative Texte (‚Bambergische Halsgerichtsordnung‘, ‚Constitutio Criminalis Carolina‘) und zwei populärjuristische Quellen (‚Klagspiegel‘ Conrad Heydens, ‚Laienspiegel‘ Ulrich Tenglers).
Der Beitrag zeigt die anhand der Untersuchung und Auswertung der Texte deutlich gewordenen Schichten der historischen Rechtssprache und ihrer Begrifflichkeiten sowie die Schwierigkeiten ihrer Abgrenzung auf. Da es noch keine Gesetzestexte mit klassischem Normcharakter im heutigen Sinne gab – das Recht erfuhr seine Akzeptanz erst durch die praktische Anwendung, nicht durch Vorschriften –, war das Setzen und Etablieren von Rechtsgrundsätzen und -regeln ebenso notwendig wie schwierig. Demzufolge wird herauszufiltern sein, welche sprachlichen Methoden verwendet wurden, um frühe Rechtsnormen zu formulieren. Im Mittelpunkt stehen Transferprozesse bei der Etablierung neuer Rechtsbegriffe: ein- und zweisprachige Paarformeln, Lehnübersetzungen, Definitionen sowie Paraphrasen, die auf der Basis lemmatisierter und tiefenannotierter Textausschnitte sichtbar werden.
Schlagwörter historische Rechtssprache; römisches Recht; digitaler Textvergleich; Paarformeln

