Zitationsvorschlag
Lizenz (Kapitel)

Dieses Werk steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International.
Identifier (Buch)
Veröffentlicht
Natur als Norm?
Zum mittelalterlichen Naturrecht
In der Ethik des Mittelalters spielt die mittelalterliche Lehre vom Naturgesetz bzw. Naturrecht (lex naturalis / naturae, ius naturale / naturae) eine zentrale Rolle. Ihr Kerngedanke ist die Begründung moralischer Normen mittels der Vorstellung eines von Natur aus Rechten, das nicht-positivistisch zu verstehen ist, d. h. jedem Menschen natürlicherweise einleuchtet – zum Beispiel, dass ein unschuldiger Mensch nicht zu töten ist. Die Geltung und Verpflichtung solcher naturrechtlichen Gebote ergibt sich somit daraus, dass sie nicht ausdrücklich geboten werden müssen (auch von Gott nicht!), sondern unabhängig davon eine natürliche Moralität zum Ausdruck bringen, die ihre Normativität bereits in sich trägt.
Was aber meint ‚Natur‘ hier überhaupt und inwiefern kann sie in praktischer Absicht normativ werden? Die mittelalterlichen Denker übernehmen ein Konzept, das seine Wurzeln in der stoischen Philosophie und im römischen Recht hat, arbeiten jedoch stärker heraus, dass Naturrecht als Vernunftrecht zu verstehen ist, denn das Wissen um das natürliche Rechte vermittelt sich dem Menschen über seine Vernunft. Im Hintergrund steht ein doppelter Naturbegriff, insofern der Mensch nicht nur ein animalisches, d. h. mit natürlichen Trieben und Instinkten versehenes Lebewesen ist, sondern vornehmlich Vernunftnatur – mit normativen Implikationen. Was in der Stoa noch relativ weit und unspezifisch unter das Diktum secundum naturam vivere gestellt wurde, gewinnt nun eine vernunftrechtliche Zuspitzung, die das natürlich Rechte als das Vernünftige versteht.
Schlagwörter Natur; Naturrecht; Vernunftrecht

