Zitationsvorschlag

Mandrella, Isabelle: Natur als Norm? Zum mittelalterlichen Naturrecht, in Buchwitz, Wolfram und Burrichter, Brigitte (Hrsg.): Normen und Ideale, Heidelberg: Heidelberg University Publishing, 2026 (Das Mittelalter. Perspektiven mediävistischer Forschung. Beihefte, Band 24), S. 171–179. https://doi.org/10.17885/heiup.1570.c25395

Identifier (Buch)

ISBN 978-3-96822-324-7 (PDF)
ISBN 978-3-96822-325-4 (Hardcover)

Veröffentlicht

20.08.2026

Autor/innen

Isabelle Mandrella

Natur als Norm?

Zum mittelalterlichen Naturrecht

In der Ethik des Mittelalters spielt die mittelalterliche Lehre vom Naturgesetz bzw. Naturrecht (lex naturalis / naturae, ius naturale / naturae) eine zentrale Rolle. Ihr Kerngedanke ist die Begründung moralischer Normen mittels der Vorstellung eines von Natur aus Rech­ten, das nicht-positivistisch zu verstehen ist, d. h. jedem Menschen natürlicherweise einleuchtet – zum Beispiel, dass ein unschuldiger Mensch nicht zu töten ist. Die Gel­tung und Verpflichtung solcher naturrechtlichen Gebote ergibt sich somit daraus, dass sie nicht ausdrücklich ge­boten werden müssen (auch von Gott nicht!), sondern un­abhängig davon eine natürliche Moralität zum Ausdruck bringen, die ihre Normativität bereits in sich trägt.

Was aber meint ‚Natur‘ hier überhaupt und inwiefern kann sie in praktischer Absicht normativ werden? Die mit­telalterlichen Denker übernehmen ein Konzept, das seine Wurzeln in der stoischen Philosophie und im römischen Recht hat, arbeiten jedoch stärker heraus, dass Naturrecht als Vernunftrecht zu verstehen ist, denn das Wissen um das natürliche Rechte vermittelt sich dem Menschen über seine Vernunft. Im Hintergrund steht ein doppelter Naturbegriff, insofern der Mensch nicht nur ein animalisches, d. h. mit natürlichen Trieben und Instinkten versehenes Lebewesen ist, sondern vornehmlich Vernunftnatur – mit normativen Implikationen. Was in der Stoa noch relativ weit und un­spezifisch unter das Diktum secundum naturam vivere ge­stellt wurde, gewinnt nun eine vernunftrechtliche Zuspit­zung, die das natürlich Rechte als das Vernünftige versteht.

Schlagwörter Natur; Naturrecht; Vernunftrecht