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Die rechtliche Stellung der Frauen in Mittelitalien im 10. und 11. Jahrhundert
Ein Vergleich zwischen römischer und langobardischer Tradition in Latium, Umbrien und der Toskana
Im Frühmittelalter etablierten sich in Italien zwei Rechtstraditionen: die römische, die nicht als einheitlich zu verstehen ist, sondern als Zusammenstellung verschiedener Elemente, und die germanische, die von den nach Italien eingewanderten Langobarden mitgebracht wurde. Während das römische Recht überall einflussreich war, waren die verschiedenen Regionen vom langobardischen Recht unterschiedlich stark geprägt. In der Toskana gab es deutliche germanische Einflüsse; Latium blieb davon fast unberührt. Die Urkunden des 10. und 11. Jahrhunderts aus den Klöstern Mittelitaliens sind ein wertvolles Quellenkorpus, um die rechtliche Stellung der Frauen in diesen Gebieten zu erforschen. Es handelt sich zum Großteil um Kauf- und Pachtverträge, Schenkungen und Prozessprotokolle, die eine starke weibliche Beteiligung zeigen. Die Rechtsstellung der Frauen war aber in den beiden Regionen sehr unterschiedlich. In der Toskana, wo das langobardische Recht besonders verbreitet war – Beweis dafür sind die germanischen Begriffe launechild, morincap und mundualdus –, waren die Frauen keine rechtlich handlungsfähigen Personen. Um einen Vertrag zu schließen, brauchten sie die Zustimmung eines männlichen Verwandten. In Latium verfügten die Frauen dagegen über vollständige rechtliche Autonomie. Der Beitrag verfolgt das Ziel, diesen Unterschied auf Basis einer dokumentarischen Analyse zu besprechen.
Schlagwörter Mittelitalien; Frühmittelalter; Sozialgeschichte; Rechtsgeschichte; Geschlechtergeschichte

