Zitationsvorschlag

Ernst, Stephan: Das ius naturale als eigenes Gesetz der menschlichen Vernunft: Ansätze bei Peter Abaelard und Wilhelm von Auxerre, in Buchwitz, Wolfram und Burrichter, Brigitte (Hrsg.): Normen und Ideale, Heidelberg: Heidelberg University Publishing, 2026 (Das Mittelalter. Perspektiven mediävistischer Forschung. Beihefte, Band 24), S. 139–157. https://doi.org/10.17885/heiup.1570.c25393

Identifier (Buch)

ISBN 978-3-96822-324-7 (PDF)
ISBN 978-3-96822-325-4 (Hardcover)

Veröffentlicht

20.08.2026

Autor/innen

Stephan Ernst

Das ius naturale als eigenes Gesetz der menschlichen Vernunft

Ansätze bei Peter Abaelard und Wilhelm von Auxerre

Während in der Mitte des 12. Jahr­hunderts im ,Decretum Gratiani‘ das ius naturale noch als das definiert wird, was im alttestamentlichen Gesetz und im Evangelium enthalten ist, bahnt sich bereits zeit­gleich bei Peter Abaelard ein Verständnis der lex naturalis an, das dieses natürliche Sittengesetz in der Vernunft des Menschen verankert. Für Abaelard gibt es keinen anderen Weg in die Einsicht des Sittlichen als über die eigene ratio. Auch die Gebote der lex scripta im Dekalog sind deshalb gültig, weil die Vernunft ihnen aus ihrem eigenen Prin­zip heraus zustimmt. Vor dem wissenschaftstheoretischen Hintergrund der Zweiten Analytik des Aristoteles setzt dann Wilhelm von Auxerre am Übergang vom 12. zum 13. Jahrhundert das ius naturale mit den principia per se nota des intellectus practicus gleich, mit Prinzipien also, die der praktischen Vernunft von sich selbst her einleuchten. Dabei unterscheidet Wilhelm von Auxerre im praktischen Urteil einen oberen Weg der Einsicht in die ersten unwan­delbaren Prinzipien, die keinem Irrtum unterworfen und immer wahr ist, von einem unteren Weg, bei dem es um den Gebrauch dieser Prinzipien in Bezug auf die Konklusi­onen geht. Hier spielt die Erfahrung eine konstitutive Rol­le, sodass auch eine Wandelbarkeit des Urteils möglich ist.

Schlagwörter Naturrecht; Vernunftrecht; erste Prinzipien; alttestamentliches Gesetz