Decorum und Mammon im Widerstreit? Adeliges Wirtschaftshandeln zwischen Standesprofilen, Profitstreben und ökonomischer Notwendigkeit
11 Feb 2022
Ein Fürst sucht sein Glück – die Klassenlotterie unter Wilhelm Heinrich von Sachsen-Eisenach (1691–1741)
1 Einleitung
In Johann Georg Krünitz’ Ökonomisch-technologischer Enzyklopädie aus dem Jahr 1801 widmet sich ein ausführlicher Artikel der Lotterie.1 Darin wird auch über die Frage reflektiert, ob diese Form des Glücksspiels eher nützlich oder nachteilig für den Staat sei. Insbesondere mit Blick auf die Veränderungen in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, in der das Zahlenlotto von Italien aus seinen Siegeszug in ganz Europa antrat,2 kommt der Autor zu dem Schluss, »daß man die Lotterien nach und nach ganz wie eine Finanzsache, oder wie eine Contribution zu betrachten anfing, die man für den Staat benutzen zu müssen glaubte, und man errichtete daher an vielen Orten Lotterien, um mit dem Ueberschusse derselben Staatsschulden zu tilgen, oder allerley andere Anstalten zu treffen, zu denen die Staatscasse sonst keine Mittel aufzubringen wußte«.3 Im Anschluss werden Befürworter der Lotterie zitiert, die in der Provision, die beim Kauf der Lose anfiel, eine Abgabe sahen, »welche jeder freywillig und zwar mit Lust und freudigem Herzen seinem Landesherrn« zahle, wodurch den Untertanen die unangenehme Notwendigkeit erspart bleibe, mit höheren Abgaben belastet zu werden.4
Lotterien sind Glücksspiele, die bis heute zwei unterschiedliche Formen besitzen. Die ältere ist die Zahlenlotterie, bei der man aus den Zahlen zwischen 1 bis 90 mehrere Zahlen auswählt und unter Einzahlung einer beliebig hohen Summe darauf wettet, dass diese Zahlen bei der Ziehung gezogen werden. Bei der Klassenlotterie werden Lose mit Nummern erworben in der Hoffnung, dass diese bei zeitlich getrennten Sonderziehungen (Klassen) gezogen werden. Die Einrichtung von Lotterien im Verlauf der Frühen Neuzeit durch die Landesherrn stellte jedoch keineswegs eine Garantie dar, um risikofrei aus den Schulden zu geraten. Auch die Untertanen waren durchaus nicht immer begeistert davon, wie sich am Beispiel von Sachsen-Eisenach in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts zeigt. Hier führte die aus der Finanznot geborene Idee einer Klassenlotterie zu immer drastischeren Maßnahmen des Landesherrn, die dem Glücksspiel zum wirtschaftlichen Erfolg verhelfen sollten, letzten Endes aber in einem politischen Fiasko endeten.
2 Territoriale Rahmenbedingungen
Herzog Wilhelm Heinrich (1691–1741) übernahm nach dem Tod seines Vaters Johann Wilhelm 1729 die Regierungsgeschäfte im Herzogtum Sachsen-Eisenach und setzte dort die Politik seines Vorgängers fort.5 Wenig ist über ihn bekannt, und auch die Forschung hat sich bisher nicht eingehender mit ihm beschäftigt. Betont wird in der älteren Forschung jedoch immer wieder seine Leidenschaft für die Jagd und das Militär. Nicht »Bauwut« und Musikpflege wie bei seinem Vater, sondern »militärisches Gepränge« habe das Hofleben geprägt.6 Angesichts der hohen Schuldenlast, die er von seinem Vater erbte, war seine zwölfjährige Regierungstätigkeit von permanenter Finanznot gezeichnet.7 Zunächst bemühte er sich um höhere Zuwendungen und Steuererhebungen durch den Landtag, der Schulden für den Landesherrn machen musste. Dann verfiel er auf die Idee einer Handwerkssteuer sowie hoher Gebühren für die Erneuerung aller Privilegien und Konzessionen, die er selbst anordnete.8 Auch die Aufnahme weiterer Kredite brachte keine Erleichterung, zumal der Herzog ein eigenes, kostenintensives Infanterieregiment, das Eisenachische Regiment, aufstellte, das er gegen Subsidienzahlungen unter anderen dem Kaiser überließ, der seinen Zahlungsverpflichtungen allerdings kaum nachkam. Bis zu Wilhelm Heinrichs Tod im Jahr 1741 stieg die Schuldenlast auf 728.567 Taler an.9
3 Die Einrichtung der Lotterie
Die landesgeschichtliche Forschung kennt bisher weder »wirtschaftspolitisch zukunftsträchtige […] Betätigung[en] Wilhelm Heinrichs und seiner Behörden« noch hatte sie die Lotterie im Blick.10 Diverse Lotterien waren seit dem späten Mittelalter in Europa als Finanzierungsinstrumente bekannt und dienten unterschiedlichsten Zwecken,11 wobei schon frühzeitig der »Rückbau von Kapital und Zinsen der Staatsschuld« in den Fokus geriet.12 Lotterien konnten auf zwei Wegen etabliert werden: Zum einen finden sich – wie beispielsweise in Kursachsen – Lotterien, die vom Landesherrn bzw. seiner Regierung geführt wurden;13 zum anderen war die Praxis weit verbreitet, das Glücksspiel an Privatpersonen zu verpachten bzw. diese zu privilegieren, was das finanzielle Risiko für den Landesherrn vermeintlich reduzierte. Gut erforscht ist hier beispielsweise die Zahlenlotterie in den österreichisch-habsburgischen Gebieten, die vor allem von Italienern betrieben wurde, die über das komplexe mathematische Wissen verfügten und als Entrepreneure ganze Wirtschaftsimperien aufbauten.14
Bei allen Formen der Lotterie ging es jedoch vorrangig darum, das finanzielle Risiko bei dem Geschäft mit dem Glück und dem Zufall zu minimieren. Dies zeigt sich auch bei der von Herzog Wilhelm Heinrich von Sachsen-Eisenach 1736 eingerichteten Klassenlotterie, bei der ein Los, »je nach der vom Spieler gewählten Klasse, an mehreren konsekutiven Ziehungen mit von Mal zu Mal steigenden Chancen auf immer wertvollere Gewinne« teilnehmen konnte.15
Die Initiative zur Einrichtung einer Klassenlotterie ging vermutlich von dem Ingenieur Carl Herrmann aus, über den kaum etwas bekannt ist. Er stammte aus Altenburg, hatte dort die obrigkeitliche Durchführung einer Klassenlotterie kennengelernt und verfügte offenbar über mathematisches Wissen. Er war mit Herzog Wilhelm Heinrich in Kontakt gekommen, als dieser ihn und seinen Bruder mit der Kopie einer Landkarte von fünf Ämtern seines Herrschaftsterritoriums beauftragte.16 Im Anschluss daran bemühte sich Herrmann offenbar, den Herzog für die Klassenlotterie zu gewinnen, indem er ihm einen ausgearbeiteten Plan mit sieben Ziehungen und den dabei zu erwartenden Einnahmen und Kosten vorlegte.17 Erfahrungen mit der Durchführung von Klassenlotterien besaß er vermutlich nicht, so dass er kaum als Experte bezeichnet werden kann. Klassenlotterien waren jedoch weniger komplex als Zahlenlotterien und kamen ohne stochastische Berechnungen aus. Dafür bargen sie ein größeres Risiko des Scheiterns. Herrmanns Lotterieplan scheint jedoch für die damaligen Regierungsmitglieder, zum Beispiel den Landrentmeister Ebel, und den Herzog so erfolgversprechend gewesen zu sein, dass sie dem Plan und der Durchführung zustimmten.18
Da nur wenige vergleichbare Daten vorhanden sind, lässt sich schwer einschätzen, ob die von Herrmann vorgesehenen Preise für ein Los bei den einzelnen Ziehungen sehr hoch waren. Grundsätzlich geht die Forschung jedoch davon aus, dass die Lose bei Klassenlotterien mehr kosteten als bei den späteren Zahlenlotterien. Deshalb teilte sich häufig eine Gruppe von Personen ein Los. Da die Glücksspiele von jeher aus religiös-ethischen Gründen in der Kritik standen, sollte der Eindruck vermieden werden, dass die durchführende Instanz wirtschaftlich davon profitieren könnte. Deshalb wurden die Klassenlotterien in der Regel damit begründet, dass sie einem sozialen Zweck bzw. dem Gemeinen Nutzen dienen sollten.19 Ein Kaufanreiz wurde dadurch geschaffen, dass jedes Los einen Gewinn erzielen sollte. Die erste in Deutschland veranstaltete Klassenlotterie wurde 1697 in Leipzig durchgeführt und hatte beispielweise die Errichtung eines Waisenhauses zum Ziel.20 Die erste Landeslotterie (Klassenlotterien, die vom Landesherrn auf Landesebene veranstaltet wurden) in Kursachsen sollte dagegen in erster Linie dem Abbau von Landeschulden dienen und bestand »aus 10 000 Losen, wovon jedes 100 Thaler kostete, und aus 10 000 Gewinnen«.21 Im Idealfall sollte jeder mindestens seine Einlage zurückerhalten, allerdings erfolgte die Auszahlung der Gewinne über zwanzig Jahre verteilt, die jedoch verzinst wurden.
Im Vergleich zu Kursachsen muten die Preise und Erlöse einzelner Lose der Klassenlotterie in Sachsen-Eisenach rund zwanzig Jahre später relativ niedrig an. Insgesamt wurden 12.000 Lose aufgelegt und damit also 2000 mehr als in Kursachsen. Bei der ersten Klasse sollte ein Los einen Dritteltaler Einlage kosten, bei der zweiten Klasse zwei Dritteltaler und bei jeder weiteren Klasse jeweils einen Dritteltaler mehr, bis hin zu zwei und ein Dritteltaler bei der siebten und höchsten Klasse. Insgesamt sollten in allen sieben Klassen 73.500 Taler Einlage eingenommen und die gleiche Summe wieder als Gewinne ausgezahlt werden. In der ersten Klasse gab es mit 12.000 Losen die meisten, in der siebten Klasse nur noch 5.500 Lose, aber mit den höchsten Gewinnen.22
Auf dieser Basis erhielt Herrmann am 1. April 1736 das herzogliche Patent, die Lotterie in den Städten Eisenach und Jena sowie in allen fürstlichen Landen und vor allem außerhalb des Herzogtums zu betreiben.23 Nach kameralistischer Manier wurde Wert darauf gelegt, dass die Lose in erster Linie im sogenannten Ausland verkauft werden sollten, um Kapital ins Land zu ziehen.24
Herrmann wurde das Patent mit der Begründung gewährt, dass es im Interesse des Herzogs, aber auch des Gemeinen Besten sei; eine typische Formulierung, um der öffentlichen, religiös-ethisch basierten Kritik an der Einrichtung von Lotterien zu begegnen. Der Titel lautete »Fürstl. Sächß. Privilegirte Lotterie zu Eisenach und Jena«.25 Hermann wurden die Direktion, Administration, Verlosung und das sonstige Lotteriegeschäft übertragen.
Dass der Landesherr das unternehmerische Risiko für sich minimieren wollte, wird an Paragraph 4 und Paragraph 5 des Patents deutlich. Als Kollekteure sollten begüterte Kaufleute dienen, die durch ihr Vermögen Vertrauen schaffen und die Menschen zu Einlagen bewegen sollten. Keinesfalls gedachte der Herzog, mit seinem eigenen Vermögen oder den Landeseinkünften für die Auszahlung der Gewinne zu garantieren. Zudem sollte das Lotteriegeschäft strikt von der Landesherrschaft getrennt werden, denn keiner der Beamten oder Bediensteten sollte zur Einnahme des Geldes abgeordnet werden, mit der Begründung, dass »denen Interessenten, und auswärtigen Kauffleuthen, kein Anstoß, wegen der Geld-Einlage, und der nöthigen Correspondenz in Weg geleget, und die Lotterie dadurch, weiln es ein freyes Werck, verhindert werde«.26
Für die Verleihung des Patents erhielt der Herzog 6.000 Taler in drei Raten sowie von jedem verkauften Los einen Anteil. Die Kollekteure sollten für 100 verkaufte Lose fünf Taler erhalten, Herrmann sollte den Überschuss abzüglich der 6.000 Taler für den Landesherrn und seiner Reisekosten behalten.27 An die schließlich erwirtschafteten 9.053 Talern Überschuss war nach Beendigung der Lotterie noch eine Forderung Herrmanns von 1.491 Talern offen, die jedoch nicht mehr beglichen wurde.28
4 Widerstand und herzogliche Zwangsmaßnahmen
Von Beginn an zeigten sich beim Verkauf der Lotterielose große Schwierigkeiten. Weder außerhalb noch innerhalb der fürstlichen Lande fanden sich genügend Abnehmer, was die gesamte Lotterie gefährdete. Für den Herzog ging es jedoch um mehr als das Risiko eines unternehmerischen Scheiterns. Er fürchtete vor allem den Vertrauensverlust bei auswärtigen Geldgebern. Der ganze Kredit des Landes bei den Ausländern hänge vom Erfolg des Lotterieprojekts ab, äußerte er gegenüber dem Oberaufseher von Jena, Christian von Geusau (1687–1769).29 Daher musste aus seiner Sicht die Lotterie um jeden Preis zustande kommen.
Der Herzog änderte nun seine Strategie und schaltete sich als Landesherr in das Lotteriegeschäft ein. Durch verschiedene Mandate, die von Wilhelm Heinrich auf Veranlassung des Lotteriedirektors Herrmann an die fürstlichen Beamten und Diener erlassen wurden, sollte der Absatz der überzähligen Lose zunächst obrigkeitlich angeregt und schließlich sogar erzwungen werden. Dies war im Übrigen nichts Ungewöhnliches, wie ein Blick auf die erste kursächsische Landeslotterie zeigt.30 Nachdem sich dort schlechte Absatzzahlen der Lose gezeigt hatten und die Ziehung deshalb verschoben werden musste, sollten Landesdiener, die über 200 Taler Besoldung verdienten, Mitglieder der Zünfte und Innungen, Advokaten, Mitglieder der Universität, Parteien von Gerichtsprozessen und Juden dazu angehalten werden, Lose zu übernehmen. Diese Maßnahmen scheinen dann auch zum Erfolg geführt zu haben, denn die erste Ziehung fand rund ein Jahr nach Ankündigung der Landeslotterie im März 1714 statt.31
In Sachsen-Eisenach erging im Juli 1736 über die fürstliche Rentkammer an den Hofrat und Amtmann Vockerode zu Jena der Befehl, dass alle Landesdiener und Beamte an der Lotterie teilnehmen und eine Anzahl Lose übernehmen müssten.32 Außerdem sollten sie auch die ihnen unterstellten Amtsuntertanen zum Kauf von Losen motivieren sowie ihre auswärtigen Freunde und Bekannten dazu überreden. So sollte Vockerode 300 Lose vertreiben, indem er alle Schultheißen und Vorsteher sowie andere wichtige Gemeindemitglieder zu sich bestellen und ihnen die Lotterie erklären und verständlich machen sollte. Jeder sollte dann eine Anzahl der 300 Lose übernehmen, so zumindest die Wunschvorstellung des Landesherrn. Vockerode sollte dann dem Landesherrn berichten, ob seine Untertanen die Maßnahmen umsetzen würden. Der Stadt Jena wurde befohlen, 1.000 bis 1.200 Lose zu übernehmen.33 Für die Universität waren 1.200 bis 1.500 Lose vorgesehen.34
Trotz aller Bemühungen musste Vockerode im August 1736 nach Eisenach berichten, dass die Gemeinden – obwohl er ihnen die Lotterie genau erläutert habe – erklärten, dass sich niemand auf dieses Spiel einlassen wolle. Sie waren nicht einmal dazu bereit, einige Lose zu übernehmen, »massen jeziger Zeit ein ieder Landmann gnug zuthun hätte, wann er die publica onera richtig abführen wolle«.35 Auf die Drohung hin, dass ihnen die Übernahme der Lose befohlen werden könnte, hätten sie geantwortet, dass sie nichts tun würden als das, was sie tun müssten. Hinzu komme außerdem die Furcht, es könnten diejenigen, die Lust hätten, »ein neues und ihnen ungewöhnliches Negotium zu entriren, von den andern ausgelachet werden«.36 Des Weiteren führte der Lotteriedirektor Herrmann an, dass der Grund der Ablehnung der Lotterie zudem in einer »geheime[n] Caprice« und strafbarem Misstrauen liege, in der irrigen Meinung, dass jeder Loskäufer um seinen Dritteltaler betrogen werde.37
Nach den Beamten, Amtleuten und den Städten sowie der Universität geriet die Geistlichkeit ins Visier mit dem Argument, dass die Lotterie ja auf das gemeine Beste abziele. Jeder Konsistorialrat sollte sechzehn bis zwanzig Lose, jeder Adjunkt sechs und jeder Geistliche vier Lose abnehmen, die Schuldiener je nach ihren finanziellen Möglichkeiten Teile eines Loses kaufen. Falls sich jemand weigerte, sollte Vockerode Bericht erstatten. Die Kosten für den Bericht sollten dann von denen eingetrieben werden, die sich weigerten, Lose abzunehmen.38 Es wundert daher nicht, dass sich gerade diese Gruppe gegenüber dem Landesherrn auf die ethisch-theologischen Vorbehalte gegenüber dem Glücksspiel berief und darauf verwies, dass ihnen das göttliche und natürliche Gesetz verbiete, »dasienige, so man zur höchsten Nothdurfft durch saure Arbeiten verdienet, auf einen ungewißen Ausgang eines Glücks-Zugs zu verwenden, und bey wiedrigem Verhängnis hernach in Ermangelung der täglichen Subsistenz nothzuleiden«.39 Sie appellierten an die Barmherzigkeit des Landesherrn und baten ihn, sie vom Kauf der Lose zu befreien, damit sie nicht genötigt würden, sich zu versündigen und ihre Gewissen zu belasten. Das Argument der Versündigung gegenüber Gott spielte offenbar aus Sicht der theologisch geprägten Kirchendiener noch eine gewichtige Rolle, auch wenn später im Zusammenhang mit dem Zahlenlotto eher die gesellschaftliche und moralische Kritik bei den Gegnern des Glücksspiels überwog.40
Es blieb jedoch nicht bei diesen Äußerungen. Im Dezember 1736 berichtete Herrmann der Rentkammer, ihm sei zugetragen worden, dass der bekannte Aufwiegler Leidolff aus Jenaprießnitz, »welcher immer die Dorffschafften suchet aufzubringen, damit er seinen Nutzen davon habe, […] im Nahmen der Dorffschafften ratione der Lotterie nach Eisenach« kommen wolle.41 Seine Absicht sei es, sich von den Bauern die Reise bezahlen zu lassen und die Lotterie zu vernichten. Herrmann empfahl daher die Verhaftung des Störenfrieds. Da zudem die Bauern bisher kein einziges Los in Güte angenommen hätten, ebenso wie die Universität Jena, welche die Lotterie bei den Untertanen vielmehr verdächtig mache, sollten die Lose durch erhebliche Zwangsmittel an den Mann gebracht werden. Dabei verwies er auf die Altenburger Klassenlotterie, wo sich bereits Ähnliches abgespielt zu haben schien.42
Die Reaktion des Herzogs folgte unmittelbar. In einem Schreiben an seine Räte und Getreuen vom 23. Januar 1737 äußerte Wilhelm Heinrich sein Unverständnis darüber, dass einige der Untertanen in Städten und Dörfern »einen straffbahren Wiederwillen gegen ein so unschuldiges und im teutschen Reiche, auch andern auswärtigen Provinzen übliches Werck blicken laßen«.43 Jeder Untertan sollte sich doch eigentlich »vermöge seiner gegen … [ihn] habenden unterthänigsten Devotion« zum Kauf von Losen bereit erklären und dadurch das Werk befördern.44 Da dies aber nicht geschehen sei, sei er bewogen worden, eine personenbezogene Zuteilung der noch übrigen Lose, eine sogenannte Repartition, auf der Basis der jeweiligen Vermögen vorzunehmen. Entschuldigungen wollte er nicht gelten lassen, die Ungehorsamen sollten durch »diensame remonstrationes« zum Kauf angehalten werden.45 Bei seinen eigenen Beamten ging er sogar so weit, dass die Gelder für die Lose vom Gehalt einbehalten werden sollten. Dies war im Vergleich mit dem kursächsischen Beispiel, bei dem die Landesdiener mit einem Verdienst über 200 Talern angehalten werden sollten, ein Los zu kaufen, eine deutliche schärfere Maßnahmen.
Insbesondere der Hofrat Vockerode aus Jena scheint erheblichen Druck auf die Jenaer Amtsuntertanen in den Dörfern ausgeübt zu haben. Offenbar gelang es ihm auf diese Weise, einen Großteil der Lose an den Mann zu bringen, so dass die Ziehung der ersten Klasse am 1. Mai 1737 stattfinden konnte. Auch die nächsten drei Klassen wurden im Verlauf des Jahres 1737 ausgelost.
Bald stellte sich jedoch ein neues gravierendes Problem ein, denn die Lose waren zwar verkauft worden, allerdings die meisten von ihnen auf Kredit des Loskäufers beim Verkäufer, so dass die Gewinne, die aus den Einlagen hätten genommen werden müssen, nicht bezahlt werden konnten. Die fünfte Klasse wurde aus diesen Gründen zunächst nicht gezogen. Daher musste der Herzog im November 1737 an den Jenaer Oberaufseher Christian von Geusau ein neues Mandat erlassen, in dem er nachdrücklich zur Eintreibung der Schulden aufrief unter Verweis darauf, dass der Kredit des ganzen Landes bei den Ausländern davon abhänge. Deshalb sollte er alle dienlichen Mittel anwenden. Wenn einer nicht zahlen konnte, sollte ihm eine Frist von allenfalls vierzehn Tagen eingeräumt werden.46 Der Herzog, der sowieso schon eine große Schuldenlast zu tragen hatte, befürchtete außerhalb des eigenen Landes in Zukunft keine weiteren Gelder erhalten zu können, wenn offensichtlich wurde, wie groß die Finanznot im Land war.
Das Lotterieunternehmen war demnach zwar aufgrund des obrigkeitlich verordneten Beteiligungszwangs erfolgreich, führte jedoch offenkundig aufgrund der ihm inhärenten, weil notwendigen Kreditierungspraxis sowohl die Untertanen als auch die Landesobrigkeit in den fiskalischen Ruin. So finden sich für die Folgezeit in den Akten zahlreiche Bittschreiben und Protokolle der Verhöre der einzelnen Gemeindevertreter, aus denen hervorgeht, in welche Not die Lotterie das Land geführt hatte.47 Die Gemeindevertreter aus Löbstedt verwiesen beispielsweise gegenüber von Geusau darauf, dass sie noch nicht einmal wüssten, wie sie die ordentlichen Steuern und Zinsen zahlen sollten.48 Sie hätten dennoch auf Druck des Amtmannes Vockerode unverhältnismäßig viele Lose übernehmen müssen.49 Da er ihnen zudem unter Androhung von Strafe verboten hatte, sich über die Repartition der Lose zu beschweren, befanden sich die Gemeindevertreter in einer Zwangslage und klagten gegenüber von Geusau ihr Leid, der auf Befehl des Herzogs die bei der Repartition aufgetretenen Probleme untersuchen und die Untertanen zur Bezahlung der Lose bringen sollte. Als Vorschlag unterbreiteten die Gemeinden, dass die Repartition nicht auf jeden Einzelnen, sondern auf das gesamte Dorf übertragen werden sollte.
Christian von Geusau musste im Dezember 1737 offenbaren, dass es ihm trotz aller Maßnahmen nicht gelungen sei, die Einlagen in bar zu erhalten. Für die Dörfer sei es einfach nicht möglich, die Gelder aufzubringen oder zu borgen. Er könne bezeugen, dass »viele Gemeinden sich vergeblich um Credit und Aufnahme einiger Gelder hierzu grose Mühe gegeben«.50 Gleichzeitig warnte er seinen Dienstherrn davor, die Gelder durch weitergehende Zwangsmaßnahmen einzutreiben. Dies sei »von solchen gefährlichen Folgerungen, das darzu unterthänigst anzurathen, wegen schwerer Verantwordtung, mich niemahlen entschliesen könnte«.51 Christian von Geusau warnte also seinen Dienstherrn nachdrücklich vor weiteren Zwangsmaßnahmen. Nicht zuletzt deshalb und aufgrund des zahlreichen Widerstands gegen die Lotterie sah sich der Herzog gezwungen einzulenken. Da er aber um den Kredit des Landes und sein eigenes Ansehen fürchtete, befahl er im Januar 1738, die fünfte Klasse so schnell wie möglich zu ziehen.52 Er erklärte sich aber bereit, diejenigen Lose, die liegen geblieben waren, sowohl mit den Gewinnen als auch den Verlusten zu übernehmen.53 Die Quelle sagt jedoch nichts darüber aus, aus welchen Mitteln der Fürst das Geld dafür nehmen wollte. Die letzten beiden Klassen wurden offenbar noch im Verlauf des Jahres 1738 gezogen, aber die negativen Erfahrungen, die der Herzog mit seiner Lotterie hatte machen müssen, führten dann im Mai 1739 zur völligen Einstellung des Lotteriegeschäfts.54 Als Schuldiger wurde Herrmann benannt, da er nicht in der Lage gewesen sei, die Lose außerhalb des Herzogtums zu verkaufen. Er sollte alles abwickeln und wurde in Ungnaden entlassen.
5 Das Scheitern der Unternehmung
Damit war das Thema aber noch lange nicht erledigt. Die Eisenacher Rentkammer wurde regelrecht mit Schreiben überschwemmt, in denen die Kollekteure, Amtleute oder Gewinner der Lotterie um Unterstützung nachsuchten. Der Eisenacher Kaufmann Johann Adam Sartorius, der als Kollekteur der Lotterie tätig gewesen war, schrieb beispielsweise im März 1740 an die Rentkammer, dass es jedem bekannt sei, in welchem Zustand sich die Lotterie befinde, »nehmlich daß noch gar viele sind deren Einlage, weilen Sie ihnen creditirt worden rückständig, folglich denen Gewinnern das ihrige, so ihnen zu komt nicht kan gereichet werden«.55. Anlass seines Schreibens war, dass diejenigen, die in der Lotterie gewonnen hatten, aber ihre Gewinne nicht erhalten konnten, die Schuld den Kollekteuren gaben, bei denen sie ihre Lose gekauft hatten. Er verwies dagegen darauf, dass es nicht in ihrer Macht stehe, die Rückstände zu bezahlen, sondern vielmehr der Landesherr dies tun müsse. Herzog Wilhelm Heinrich verstarb jedoch 1741 ohne männlichen Erben und hinterließ die Lotterieproblematik seinem Nachfolger Ernst August (1688–1748) aus der weimarischen Linie der Ernestiner, der mit der Materie nicht vertraut war. Die anhaltenden Klagen und Bittschreiben von verschiedenster Seite bewogen ihn dazu, den neuen Direktor der Eisenacher Rentkammer, Friedrich Moritz von Lilienheim, mit einem Bericht über die Lotterie zu beauftragen. Dieser wurde am 26. August 1741 erstellt und gibt aus der rückschauenden Perspektive Einblicke in die Schwierigkeiten des Lotteriegeschäfts.56 Auch hier wird als Grund für das Scheitern der Lotterie darauf verwiesen, dass es Herrmann nicht gelungen sei, die Lose außerhalb Sachsen-Eisenachs zu verkaufen, wodurch der Herzog genötigt worden sei, einige Tausend übrige Lose bei den Landesdienern und Untertanen zu verteilen. Auf die Frage, wohin die eingenommenen Gelder geflossen seien, heißt es im Bericht, »sothane Gelder, wie albereit mit denen hfstl. Befehlen und erhaltenen Quittungen dargethan, und sonsten jedermann alhier bekandt, zur fstl. Scatoul, und zwar an den L. R. M. [Landrentmeister] Ebeln, welcher alle herrschaftl. Scatoul-Gelder eingenommen, geliefert worden«.57 Obwohl also die Lotterie offiziell dem Gemeinen Besten dienen sollte, waren die Einnahmen in die Privatschatulle des Landesherrn geflossen. Allerdings konnte er nicht davon profitieren. Denn zum einen hatte er erhebliche Zwangsmaßnahmen anwenden müssen, um die Lose zu verteilen. Als dies nicht gelang, blieb ihm zum anderen nichts anderes übrig, als die überzähligen Lose selbst zu übernehmen, damit die Ziehungen überhaupt stattfinden konnten. Die Folgen der gescheiterten Lotterie waren noch Jahre später zu spüren. 1748 wurde sogar eine Untersuchungskommission eingesetzt, um die Verwicklungen des Lotteriegeschäfts aufzuklären.58
Das ursprünglich »freie Werk« der Lotterie, in das der Landesherr nicht involviert sein wollte, weil er das finanzielle Risiko für sich minimieren wollte, geriet aufgrund der mangelnden Resonanz sehr schnell in landesherrliche Verantwortung. Da der Herzog befürchtete, dass das Scheitern der Lotterie seinen Kredit bei auswärtigen Geldgebern kosten könnte, sah er nur noch die Möglichkeit, Zwangsmaßnahmen anzuordnen, um die eigenen Bediensteten und Untertanen zum Loskauf zu nötigen. Der flächendeckende Widerstand und die Geldnöte seiner Untertanen zwangen ihn jedoch zur Einstellung der Lotterie. Der Versuch des Landesherrn, das finanzielle Risiko zu minimieren, mündete damit letztlich in einem politischen und finanziellen Offenbarungseid, insofern sich zeigte, wie gering der fiskalisch-unternehmerische Spielraum des Herzogs realiter war.
Quellen- und Literaturverzeichnis
Archivalische Quellen
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Ein Fürst sucht sein Glück – die Klassenlotterie unter Wilhelm Heinrich von Sachsen-Eisenach (1691–1741)
1 Einleitung
2 Territoriale Rahmenbedingungen
3 Die Einrichtung der Lotterie
4 Widerstand und herzogliche Zwangsmaßnahmen
5 Das Scheitern der Unternehmung
Quellen- und Literaturverzeichnis