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Konstruktionen Europas in der Frühen Neuzeit
28 Sep 2017
Von der Erfindung des Binnen­kolonialismus: Reformdiskurse der josefinischen Bürokratie im habsburgischen Galizien im ausgehenden 18. Jahrhundert
Abstract
Die Eingliederung Galiziens in die Habsburgermonarchie im Rahmen der Ersten Teilung Polen-Litauens bedeutete einen eklatanten Bruch im Herrschaftsverständnis des Wiener Hofs. Um den Abgang vom dynastischen Staatsbildungsprozess zu kaschieren, wurde ein umfassender Legitimationsdiskurs auf den Weg gebracht, der von völkerrechtlichen Ableitungen über Kolonialmetaphern bis hin zu Zivilisierungsvorstellungen reichte und sich in Reiseberichten, Abhandlungen und Regierungsakten wiederfindet. Dieser Diskurs, der stark mit den durch den Kameralismus geprägten gesellschaftlichen Taxonomien zusammenhing, unterstützte insbesondere in der josefinischen Reformperiode (1780–1790) die Umwandlung der galizischen Gesellschaft, schlug danach jedoch viel stärker in ein restauratives Projekt um, in dem essentialistische Deutungen überwogen. Die galizischen Eliten reagierten auf die von den imperialen Zentren, insbesondere jedoch von Wien, ausgehenden Diskursen mit einer Eingliederung in den imperialen Diskurs, dessen Annahme zwecks eigener Stärkung und offenen Gegendiskursen zu den habsburgischen Konzepten.
Einleitung
Ein Fall, der in der postkolonialen Historiografie der vergangenen Jahre besondere Aufmerksamkeit erhielt, ist das habsburgische Galizien.1 Die Annexion des südlichen Teils der Rzeczpospolita in der Ersten Teilung Polen-Litauens (der dann durch einen weiteren Teil in der Dritten Teilung ergänzt wurde) stellte das Selbstverständnis des Wiener Hofs und der Habsburgermonarchie auf eine beachtliche Probe. Anders als bei der schrittweisen Expansion des habsburgischen Herrschaftsbereichs über eine klug austarierte Heiratspolitik, die jeweils auf Allianzen der regionalen Eliten basierte (selbst wenn diese wie im Fall Ungarns militärisch erst durchgesetzt werden mussten),2 wurde Galizien rein militärisch eingenommen.
Dieser eklatante Bruch im Herrschaftsdispositiv der habsburgischen composite monarchy wurde einerseits durch historisch-rechtliche Deduktionen, andererseits durch einen Zivilisierungsdiskurs zu kitten versucht. Eine der wesentlichen Bestrebungen des Wiener Hofs und seiner Beamtenschaft bestand darin, die Einnahme Galiziens in der Ersten Teilung Polen-Litauens in das Selbstverständnis der Monarchie einzuschreiben: Wenn schon keine auf Zustimmung des betroffenen Landes und dessen Eliten fußende territoriale Erweiterung stattfinden konnte, so galt es, geopolitische Expansionen zumindest als rechtmäßig darzustellen.3 Der erste Schritt war hierbei die Instrumentalisierung geschichtlicher Traditionen. Im Jahr nach der Einnahme Galiziens erschien in Wien eine Abhandlung,4 verfasst von zwei hohen Beamten – Hofrat Rosenthal und dem Direktor der Hofbibliothek Adam Franz von Kollár –, mit der die rechtlichen Ansprüche auf Galizien dargelegt wurden. Der im Zuge dieses Diskurses von der Beamtenschaft bis hin zu den Monarchen geprägte Begriff der „Revindizierung“, also der Rückgewinnung Galiziens aufgrund der Ansprüche der ungarischen Krone aus dem 13. Jahrhundert und der Wenzelskrone (auf die Herzogtümer Auschwitz und Zator),5 sollte folglich zur offiziellen Chiffre der rechtlichen Legitimierung der Einnahme des südlichen Teils der Rzeczpospolita werden. Somit wurde eine Annexion zu einer rechtlich angemessenen Intervention erklärt.
Rosenthal und Kollár verfassten ihre Abhandlung ursprünglich auf Latein. In weiterer Folge wurde die Schrift auf Deutsch und Französisch übersetzt und über die kaiserlichen Botschaften in Madrid, Paris und London an die jeweiligen Regierungen übergeben,6 um die Rechtmäßigkeit der Ansprüche zu untermauern und der massiven Kritik eines Teils der aufgeklärten Öffentlichkeit, beispielsweise von Jean-Jacques Rousseau oder Georg Forster, entgegenzuwirken.7 Diese rechtlich-historische Konstruktion zwecks historisch-rechtlicher Deduktion war jedoch nicht ausreichend für die beiden Prozesse, die Larry Wolff in seinem im Jahr 2004 in der Slavic Review erschienenen Aufsatz Inventing Galicia: Messianic Josephinism and the Recasting of Partitioned Poland 8 als Schlüssel für die Etablierung der habsburgischen Herrschaft über Galiziens ausmachte: So ging mit der ideologischen und kulturellen Konstruktion Galiziens dessen soziale und politische Integration in die Habsburgermonarchie einher. Erstere erfolgte vorwiegend durch diskursive Praktiken, auf denen dann die Implementierung von Normen, Gesetzen und Institutionen basierte. Zwar wurde auf regionale Besonderheiten Rücksicht genommen, doch dies ist weniger entscheidend, wenn man auf den Galiziendiskurs einen postkolonialen Blick wirft, etwa mithilfe von Edward Saids „contrapuntal reading“.9
Zivilisierungsmission und Kolonialmetaphern
In Reiseberichten, Verwaltungsdokumenten und statistischen Arbeiten figurierte eine Sprache, die mit dem Paradigma aufklärerischen Denkens wie dem Konzept der Zivilisierung operierte, an erster Stelle. Dreh- und Angelpunkt dieser Erklärungen war die Argumentation, die Verhältnisse in Galizien seien miserabel: Die Straßen seien schlecht und schmutzig, Bauern und Juden würden im Schmutz leben und erstere eine „liederliche“ Wirtschaft betreiben, letztere die Bauern „aussaugen“; der Adel sei „wild und roh“.10 Diese im Umfeld des deutschen Polen-Diskurses der Frühen Neuzeit durchaus üblichen Zuschreibungen, wie Hubert Orłowski gezeigt hat, nahmen in Galizien einen dezidiert politischen Charakter an.11
So forderten mehrere Angehörige von Beamten, Professoren und Klerus Galiziens „Civilisirung“,12 da „dieses noch nicht soweit gekommen ist, als seine Nachbarn“, wie es der Offizier Heinrich Alphons Traunpaur ausdrückte13. Dies bedeutete in der Praxis eine „Ummodelung“, die die „Umschmelzung“ der Verhältnisse in Galizien zum Ziel hatte, so etwa Franz Kratter, Jurist und späterer Leiter des Theaters in der galizischen Landeshauptstadt Lemberg, in seinem viel zitierten Werk Briefe über den itzigen Zustand von Galizien, erschienen im Jahr 1787 am Höhepunkt der josefinischen Reformperiode.14 Die Verquickung von der Legitimierung politischer und kultureller Vorherrschaft der habsburgischen Herrschaft und des Ziels der Verbesserung der Umstände in einer Gesellschaft, die als weitab von aufklärerischen Meilensteinen liegend betrachtet wurde, machte wiederum Franz Kratter in seinen Briefen deutlich:
Wenn nun vollends […] die teutsche Sprache auch auf dem Lande verbreitet, das Volk dadurch mit unsrer Lebensart, und unsern Sitten mehr vertraut, und […] mehr verteutscht, uns mehr verbrüdert wird, so kommt es ganz natürlich, daß das nächste Menschengeschlecht schon weniger roh, weniger der Trunkenheit, und dem Müßiggang ergeben, weniger Bigot, und Sklave, also auch industriöser, unternehmender, klüger, reinlicher, gesellschaftlicher seyn muß.15
Der Anspruch der Neuordnung der neu erworbenen Provinz erfolgte aus der Perspektive der Sozialdisziplinierung – der Policeywissenschaft sowie eines kameralistischen Diskurses. Beide Paradigmen prägten den Reformdiskurs der Habsburgermonarchie sukzessive seit den 1750er Jahren und folgten selbst weitgehend den aufklärerischen Debatten in Westeuropa, Italien und im Alten Reich.16
In Galizien war das aufklärerische Disziplinierungsprogramm jedoch grundlegend mit dem Anspruch kultureller Hegemonie der imperialen Zentren, insbesondere Wiens, verquickt. Besonders deutlich äußerte sich dies in einer Sprache, die explizite Vergleiche der multikulturellen Bevölkerung Galiziens mit außereuropäischen Kolonialräumen zog. Noch vor Galiziens Eroberung bezeichnete der Kommerzienkonsess des Österreichischen Schlesien im Jahr 1770 den polnisch-litauischen Absatzmarkt als „zweites Amerika“17 – eine Metapher, die in späteren Jahren eher kritisch eingesetzt wurde: So meinte Traunpaur fast zwei Jahrzehnte später, „Galizien [wurde] in den ersten Jahren nach seiner Wiedererlangung an Oesterreich von einem Heer allerley Pfuscher aus allen Winkeln der kaiserl[ichen] Ländern angefüllt. Die bekannte pohlnische Prachtliebe, und die damit verbundene Gastfreyheit, hatte eine Menge Landläufer glauben gemacht, daß sie hier ein neues Peru finden, und in kurzer Zeit Schätze sammeln würden“.18 Der protestantische Superintendent Galiziens, Samuel Bredetzky, energischer Verfechter einer deutschen Zivilisierungsmission in Galizien durch die Ansiedlung deutscher Kolonisten, verwendete nicht nur konsequent den Begriff „Ureinwohner“ für die galizische Bevölkerung, sondern meinte auch, „Officiere, Beamte und andere Menschen kamen in dies neue Eldorado, ihr Glück zu verbessern“.19
Zielsetzungen der Diskurse: Sozialreformen versus Aufrechterhaltung der traditionellen Ordnung
Diese Bilder waren nicht einheitlich und konnten auch ganz verschiedene politische Zielsetzungen artikulieren: So belegten die josefinischen Reformer und ihre Unterstützer die leibeigenen Bauern mit dem Etikett der „Sklaven“, um die Reduzierung von Robotleistungen gesetzlich gegenüber einem mächtigen Adel durchzusetzen, dessen „Rohheit“ und „Tyrannie“ für die Ausbeutung seiner Untertanen unter unmenschlichen Umständen verantwortlich gemacht wurde.20 Der Adel drehte diesen Diskurs um und rechtfertigte die scharfe Agrarverfassung mit der „von Natur aus“ bedingten „Untätigkeit“ seiner Untertanen.21 In der Bürokratie wurde dieser Diskursstrang genau dann aufgegriffen, als die josefinischen Reformen mit der gescheiterten Urbarialreform und den Aufständen in der gesamten Monarchie im Jahr 1790 im Rückzug waren. So schrieb der Rat des galizischen Guberniums in Lemberg, Ernest Traugott Kortum, in einer Denkschrift, in der er sich mit den Forderungen des galizischen Adels für eine Magna Charta im Zug des adeligen Widerstands gegen die Urbarialreform und seines Pakts mit Preußen auseinandersetzte, die Bauern seien „galicische Heloten“, deren „Civilisirung“ gescheitert sei:
Wie der Wilde im Südmeer das europäische Schiff anstaunt, so staunte der galicische Landmann das Geschenk [der Freiheit und des Eigentums] an, das ihm sein wohlthätiger Monarch machte. […] Müssiggang, Trunkenheit, und Dienste für den Juden waren das Surrogat seiner aufgehobenen Frohnen.22
Somit wurde die Kolonialmetapher von einer reformdiskursiven in eine restaurative Bedeutung umgedeutet, die soziale Ordnung der Gesellschaft im Inneren stabilisiert. Für Galizien als Ganzes wiederum galt dies aber nicht, die kulturelle Differenz verstärkte Kortum durch Kolonialanalogien noch zusätzlich. In dem Sinn wurde der Adel auch nicht rehabilitiert. Kortum beschrieb die Zustände in Galizien vor der Ersten Teilung folgendermaßen:
Vor dem Jahre 1772 waren hier drey Millionen Menschen unter der Gewalt und Willkür von wenigen tausend andern ihres gleichen in grösseren oder kleineren Portionen vertheilt. Der ganze Wirkungskreis der Thätigkeit dieser drey Millionen ging nur von ihren Individuis bis zur Person ihres unmittelbaren Herrn, und fast möchte ich sagen, ihre Existenz wurde durch die Existenz ihres Herrn verschlungen.23
Demgemäß begrüßte Kortum die Einschränkung des Zugriffs der adeligen Gutsbesitzer auf ihre Untertanen,24 auch wenn er als Gegner der Reformmaßnahmen charakterisiert wird, da er sich gegen die 1781/82 beschlossene Aufhebung der Leibeigenschaft stellte.25 Insgesamt wird deutlich, dass die Kolonialmetapher an der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert zunehmend ihren reformpolitischen Charakter verlor und zu einer frühen ethno-sozialen Fixierung avancierte. Derartige Bilder verstärkten sich noch in den folgenden Jahren. Samuel Bredetzky beklagte 1812 die gescheiterte Zivilisierungsmission der deutschen Siedler in Galizien; diese hätten die „bösen Sitten der Ureinwohner“ angenommen.26 Dabei bestanden für die plurikulturelle Bevölkerung Galiziens durchaus unterschiedliche Metaphern – so verglich der Bibliothekar von Staatskanzler Kaunitz, Johann Pezzl, in den späten 1780er Jahren polnisch-jüdische Kleinhändler in Wien mit dem Orang-Utan und rückte sie auf eine Stufe unter die „Wilden“ auf den Südmeerinseln,27 der Naturforscher Balthasar Hacquet zitierte 1794 einen griechisch-katholischen Priester, der sich in Galizien in „Indien“ fühlte.28 Griechisch-Katholiken wiederum galten als besonders rückständig und „abergläubisch“, wobei ein Bezug zu ihrem Ritus gezogen wurde.29 Aber auch die Bewohner der Karpatengegenden wurden besonders abgewertet. So machte Haquet „die Wildheit der Bewohner dieser Gebirge“ als einen der Gründe aus, warum diese Gegend bis in die späten 1780er Jahre so wenig von Naturforschern bereist worden waren.30
Was diese Bilder einte, war ihre Markierung Galiziens als einer habsburgischen Kolonie. Dabei ist der Bezug zu den zeitnah erfolgten Projekten, Handelsposten in Delagoa in Südostafrika zu errichten und die Nikobaren in Besitz zu nehmen,31 ein Hinweis für die Übertragung kolonialer Konzepte und Sprache auf die neu erworbene Provinz im Nordosten der Monarchie. Zugleich ist bemerkenswert, dass Galizien entgegen der offiziell „revindizierten“ Ansprüche nicht der ungarischen Krone,32 sondern ab 1776 der Böhmisch-Österreichischen Hofkanzlei unterstellt wurde – was den virtuellen Charakter des historisch-rechtlichen Diskurses unterstreicht und den Charakter der widerrechtlichen Einnahme deutlich macht. Der Kolonialdiskurs mag hierfür eine wichtige legitimierende Stütze gewesen sein.
Hier wird deutlich, wie die kameralistische Taxonomie in übergeordnete Dispositive integriert wurde, die gleichermaßen horizontale kulturelle Differenz artikulierten und eine vertikale Sozialordnung festschrieben. Schlüssel dieser diskursiven Hierarchisierung war dabei, die Objekte „möglichst nahe an die Natur“33 heranzurücken und somit vom Idealbild des vernunftgeleiteten, aufgeklärten, kultivierten Individuums zu entfernen. Die galizischen Eliten reagierten auf diesen imperialen Zivilisierungsdiskurs unterschiedlich. Es lassen sich drei Muster feststellen.
Eingliederung in den imperialen Diskurs
Der Gutsherr Wyczolkowski (wahrscheinlich: Wyczółkowski), Pächter des ehemaligen königlichen Starosteiguts im Kreis Bełz / Bels, wurde zu Beginn der 1780er Jahre angesichts wiederholter und scharfer Übergriffe auf seine Bauern im Dorf Kuliczków / Kuličkov von der Domänenverwaltung seines Postens enthoben und der Adelige Dzbansky als Pächter eingesetzt. Wyczolkowski holte sich das Gut allerdings nach Beendigung der Sequestration durch die Domänenverwaltung widerrechtlich zurück und vertrieb Dzbansky „durch seinen Commissär mit bewaffneten Leuten und Kosaken“, wie das galizische Gubernium in seiner Sitzung vom 25. Januar 1783 festhielt, und misshandelte die Untertanen mit Schlägen.34
Das Kreisamt in Bełz wurde in Folge beauftragt, Dzbansky wieder einzusetzen und Wyczolkowski mit einer Geldstrafe von 50 Dukaten zu belegen. Parallel dazu wurden Beschwerden der Untertanen aufgenommen und wenige Monate später dem galizischen Gubernium vorgelegt. Da Wyczolkowski in der Zwischenzeit verstorben war, richteten sich alle Beschwerden gegen seine Witwe, die Gutsherrin Wyczolkowska. Die Anklagepunkte beinhalteten zahlreiche Verstöße gegen die geltenden Gesetze – vom zwangsweisen Verkauf verdorbener Nahrungsmittel im Austausch gegen zusätzliche Robotleistungen über die Ableistung von Frohndienst für das Erbgut der Gutsherrin, Prusinów / Nysy, bis hin zur Verprügelung von Untertanen, wenn sie die Verfehlungen beim Kreisamt meldeten. Unter all diesen Vergehen stach jedoch die Wegnahme der zwölf- bis fünfzehnjährigen Söhne von sieben Untertanen und ihre zwangsweise Überführung auf das Gut Prusinów heraus.35 Folglich ergab sich ein verwickelter Fall einer Kette von Vergehen eines adligen Gutsbesitzerpaares im Nordosten Galiziens, für den die Behörden nun allein die Witwe Wyczolkowska verantwortlich machen konnten. Dabei betonte der galizische Gubernialrat Johann Christoph von Koranda in seinem Referat vom 25. Januar 1783, dass der Fall „barbarisch“ sei und die „tirannische Pachtbesitzerin“36 und „unbändige“ Gutsherrin „gezähmt und sanftmütiger“ gemacht werden müsse37: Das Dorf Kuliczków wurde der Starostei-Verwaltung Bełz unterstellt, zusätzlich musste die Adlige eine Geldstrafe von 120 Dukaten entrichten, die unter den misshandelten Untertanen verteilt wurden. Sollte die Bezahlung binnen zweier Wochen nicht erfolgen, sollte auch das Privatgut sequestriert werden.38 Zusätzlich wurde auch wegen Beschwerden gegen Wyczolkowska auf ihrem eigenen Gut entschieden, wo sie jene Untertanen, die Beschwerde gegen sie beim Kreisamt Żółkiew / Žovkva eingebracht hatten, verprügeln ließ, wofür sie eine erneute Strafe von 1000 Gulden auferlegt bekam, die sie beim zuständigen Kreisamt dann auch entrichtete.39
Allerdings wandte sich Wyczolkowska drei Jahre nach dem Vorfall, am 1. August 1786, an Kaiser Josef II., bat um Begnadigung und den Erlass der Geldstrafe und erklärte, dass sie „schamroth diesen begangenen groben Fehltritt auch vor E.M. mit wahrer Reue bekennen“ müsse und anfügte, dass „mich Theils die üble Erziehung, Theils meine in der wilden Ukrain ererbten groben Sitten zu diesem Vergehen verleitet haben“.40
Gleichzeitig gelobte die deklassierte Gutsherrin Besserung. Dies sei durch die Heirat mit dem sie bestrafenden Kreiskomissär Schreiber garantiert, dem sie ihre „glückliche Metamorphos, nämlich der im üblen Ruf gestandenen Wyczolkowska in die friedfertige gelassene und treu gehorsame Vasallin Eurer Majestät zu verdanken habe“.41 Deutlich wird hier, wie der von den imperialen Zentren ausgehende Zivilisierungsdiskurs in Bezug gesetzt wurde zu konkreten administrativen Praktiken und dem Vollzug der Gesetzgebung im Bereich der Agrarreformen. In diesem Fall reagierten die Adressaten dieses Diskurses – vornehmlich die grundbesitzenden Adeligen – mit einer Aneignung von Konzepten und einer Einfügung in die von den imperialen Akteuren vorgezeichneten Erklärungs- und Handlungsmuster. Dabei waren auch traditionelle Geschlechterordnung und kulturell-politische Machtverhältnisse miteinander verquickt.
Ein anderes Muster, wie die hegemonialen Blicke auf Galizien von der adressierten Bevölkerung aufgenommen wurden, stellte die Aneignung der von den imperialen Zentren ausgehenden Reformdiskurse und implementierten Maßnahmen mit dem Ziel dar, die eigene Position gegenüber den Zentren zu stärken. So lobte der polnische Reformer Stanisław Staszic im Jahr 1785 die josefinischen Reformen bezüglich der landwirtschaftlichen Ansiedlung der galizisch-jüdischen Bevölkerung und rief zur Übernahme dieses Modells in der Adelsrepublik Polen auf.42
Gegendiskurs
Weitaus stärker verbreitet waren Gegendiskurse gegen die von den imperialen Zentren und Akteuren implementierten Normen und diskursiven Standards. Bereits im Jahr 1773 erklärte der Fürst Betański ohne Umschweife:
Il faut dire aussi qu’un paysan polonais est naturellement paresseux, ivrogne et malicieux, comptant que le seigneur lui donnera lorsqu’il manquera, il se néglige à bien des égards.43
Man muss auch sagen, dass der polnische Bauer von Natur aus faul, trunksüchtig und boshaft ist, er verlässt sich darauf, dass der Grundherr ihm alles gibt, an was es ihm fehlt, und vernachlässigt sich in vielfacher Hinsicht.
Damit drehte Betański die Logik der Reformdiskurse der josefinischen Bürokratie um: Nicht die Agrarverfassung und das Verhalten der adeligen Gutsbesitzer waren für den miserablen Zustand der bäuerlichen Wirtschaften und ihrer Insassen verantwortlich, sondern dieser ergab sich allein aus der anthropologischen Konstitution der Bauern selbst. Ähnliche Stimmen waren aus dem galizischen Hochadel häufig zu vernehmen. So schlug Michał Wielhorski in einer Denkschrift im Jahr 1782 vor, die galizischen Bauern zwei bis drei Generationen lang durch Bildung auf ihre soziale Emanzipation vorzubereiten, da sie derzeit nicht arbeitsam seien.44
Während somit galizische Adlige entsprechend ihrer sozialen und ökonomischen Partikularinteressen den institutionellen Rahmen nicht antasten wollten und die als natürlich markierten Eigenschaften der Untertanen für die Missstände verantwortlich machten, gingen manche Stimmen noch weiter. So lehnte Graf Ossoliński in einer dem Kaiser im Jahr 1789 vorgelegten Denkschrift die Darstellungen der Reformer rundweg ab und wandte sich gegen die „schaalen und bloß aus einzelnen Fällen abgezogenen Beschuldigungen einiger Schriftsteller (wie z. B. in der Geschichte der Niederlassungen der Europäer in beyden Indien von Abbé Raynal)“, die „Pohlen in den bösen Ruf der Unterthansbedrückungen gebracht hätten […]. Schon die bloße Beschränkung der alltäglichen auf die dreytägige Robot“ habe in Galizien „der Kultur obrigkeitlicher Gründe den empfindlichsten Stoß gegeben, ohne daß der faule Unterthan die ihm übrig gebliebene Zeit auf die Verbesserung seiner eigenen Ackerpflege verwendet hätte“.45 Wie bereits anlässlich Kortums Zivilisierungsdiskurses festgehalten wurde, fand dieses Gegen-Narrativ im Verlauf der 1780er Jahre zunehmend Anhänger in der in Galizien beschäftigten Beamtenschaft, die sich zum Teil aus polnischen Amtsträgern zusammensetzte.46 Wichtig war dabei insbesondere die Umdeutung der durch Hagelstürme ausgelösten Missernte 1785 bis 1787 in eine Produktionskrise, die angeblich durch die mangelnden Robotleistungen der Untertanen verursacht worden sei.47
Schlussfolgerungen
Die Einnahme Galiziens und seine Eingliederung in den habsburgischen Herrschaftsbereich waren nur unter Bruch der dynastischen Reichsbildungsstrategie machbar, wie sie die Verwandlung der habsburgischen Besitzungen in ein Staatswesen mit Reichscharakter seit Anbeginn der Frühen Neuzeit charakterisiert hatte. Dementsprechend spielte neben den historisch-rechtlichen Ansprüchen der Zivilisierungsdiskurs eine Schlüsselrolle in der Legitimierung der Herrschaft des Wiener Hofs über die neue Provinz im Nordosten der Monarchie. Dessen Grundlage war wiederum die Konstruktion von dichotomen Differenzen zwischen den „Zivilisierten“ und den „Wilden“, die in Kolonialmetaphern und -analogien gipfelten. Die diskursive Schaffung einer habsburgischen Kolonie bzw. einer Ersatz-Kolonie für fehlgeschlagene überseeische Expansionsexperimente beruhte dabei auf einer engen Verquickung von diskursivem „othering“ und der Argumentation für Reformen. Dabei wurde die plurikulturelle und sozial heterogene Bevölkerung Galiziens durchaus in ihrer Vielschichtigkeit wahrgenommen und entsprechend der kameralistischen Taxonomie kategorisiert, jedoch immer in das Zivilisierungsraster eingefügt.
Das mittels eines „contrapuntal reading“ sowohl von Reiseberichten und statistischen Abhandlungen als auch von behördlichen Dokumenten freigelegte Raster bewirkte seitens der Adressierten unterschiedliche Reaktionen: eine Eingliederung in den Diskurs, eine Annahme von Elementen der hegemonialen Vorstellungen zwecks Umkehrung des dichotomen Verhältnisses von Subalternen und Dominanten, aber auch aktive Gegendiskurse gegen die aus Wien vorgegebenen Schemata. Es war letztere Strategie, die vom Hochadel getragen wurde und die am nachhaltigsten und häufigsten praktiziert wurde, wie der adlige Widerstand im Jahr 1790 belegt.
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Klemens Kaps
Einleitung
Zivilisierungsmission und Kolonialmetaphern
Zielsetzungen der Diskurse: Sozialreformen versus Aufrechterhaltung der traditionellen Ordnung
Eingliederung in den imperialen Diskurs
Gegendiskurs
Schlussfolgerungen
Bibliografie